Marcel Sattler, Am Innovationspark 20, 8020 Graz (Österreich) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MARCEL SATTLER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die MARCEL SATTLER mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MARCEL SATTLER ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MARCEL SATTLER auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Marcel Sattler schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
(1) MARCEL SATTLER erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen der Coaching-Branche, insbesondere bezüglich Neukundengewinnung und bietet den Zugriff auf sogenannte Wissensdatenbanken an. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MARCEL SATTLER dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MARCEL SATTLER zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MARCEL SATTLER, bleibt der Vergütungsanspruch von MARCEL SATTLER unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MARCEL SATTLER nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von MARCEL SATTLER zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MARCEL SATTLER in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) MARCEL SATTLER ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von MARCEL SATTLER in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(8) MARCEL SATTLER garantiert keine konkrete Anzahl an Neukundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(9) Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung gilt: Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von MARCEL SATTLER zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an MARCEL SATTLER zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
(10) Der Kunde ist nicht berechtigt, von MARCEL SATTLER erstellte Inhalte (zB Webseiten, Landeseiten, Werbeanzeigen) zu kopieren und/oder an Dritte weiterzugeben.
(1) Der Vertragsschluss zwischen MARCEL SATTLER und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von MARCEL SATTLER eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(1) Die Leistungen von MARCEL SATTLER unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) MARCEL SATTLER kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) MARCEL SATTLER kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MARCEL SATTLER nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist MARCEL SATTLER berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von MARCEL SATTLER gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von MARCEL SATTLER hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(1) Die Preise, die von MARCEL SATTLER angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von MARCEL SATTLER erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von MARCEL SATTLER ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MARCEL SATTLER ist anders lautend. Eine MARCEL SATTLER erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MARCEL SATTLER nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von MARCEL SATTLER überlassen.
(4) MARCEL SATTLER stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MARCEL SATTLER zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag zwischen MARCEL SATTLER und dem Kunden hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen MARCEL SATTLER und dem Kunden nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen (dies gilt nicht für etwaige Einrichtungs-/Setupgebühren).
(2) Etwaige darüber hinaus gehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MARCEL SATTLER beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MARCEL SATTLER eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MARCEL SATTLER vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MARCEL SATTLER sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MARCEL SATTLER in Verzug, ist MARCEL SATTLER berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MARCEL SATTLER wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) MARCEL SATTLER wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MARCEL SATTLER ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MARCEL SATTLER bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MARCEL SATTLER innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist MARCEL SATTLER gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MARCEL SATTLER unberührt.
(4) Das Coaching kann ausschließlich nach Rücksprache mit MARCEL SATTLER und für maximal vier Wochen pausiert werden. Leistungen, die durch die vier-wöchige Pause nicht in Anspruch genommen werden, verfallen automatisch und sind nicht erstattbar.
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MARCEL SATTLER zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von MARCEL SATTLER erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MARCEL SATTLER nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 und 2 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MARCEL SATTLER über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der MARCEL SATTLER anderweitig eingeräumt.
(1) MARCEL SATTLER haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MARCEL SATTLER nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MARCEL SATTLER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MARCEL SATTLER maßgebend.
(2) Gegenüber unseren deutschen Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von MARCEL SATTLER.
AGB Stand: 23.06.2021 © Vervielfältigung verboten
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